nd-aktuell.de / 13.06.2002 / Kommentare

Sieg des Rechts

Union verlor Rechtsstreit gegen Thierse

Peter Richter
Als »nicht nachvollziehbar« bezeichnete CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann gestern das Urteil, das die vom Bundestagspräsidenten verhängte Millionenstrafe wegen des CDU-Spendenskandals bestätigte. Nicht nachvollziehbar im echten Sinne war jedoch jenes Urteil der Vorinstanz, das das Berliner Oberverwaltungsgericht damit kassierte. Denn es wollte uns tatsächlich weismachen, die Rechenschaftsberichte der Parteien seien schon in Ordnung, wenn sie pünktlich abgegeben werden; inhaltliche Richtigkeit werde von ihnen nicht verlangt. Mit diesem Spruch vom Januar 2001 wurden jene in der CDU weiß gewaschen, die nichts dabei fanden, das Parteiengesetz zu brechen und damit auch - worauf jetzt die Oberverwaltungsrichter unmissverständlich hinwiesen - die Verfassung zu verletzen. Denn dort heißt es, »die Parteien müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben«. Und zwar zutreffend, und nicht, wie die sich ansonsten als oberster Wertverteidiger darstellende CDU ohne Skrupel meinte, nach eigenem Gutdünken und Nutzen. Gut, dass das gerade in diesen Wahlkampfzeiten der Selbstbeweihräucherung und vollmundiger Versprechen noch einmal klargestellt worden ist.