nd-aktuell.de / 05.01.2011 / Ratgeber / Seite 4

Mieter sollten noch genauer nachprüfen

Heizkostenabrechnungen

Jährlich werden den Mietern in Deutschland mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen von den Vermietern zugestellt. Jede zweite Rechnung soll nach Erkenntnissen des Deutschen Mieterbundes fehlerhaft sein.

Daran erinnert der Mieterverein Dresden und Umgebung. Jede Abrechnung umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Vermieter müssen verbrauchsabhängig abrechnen, wobei der Gesetzgeber festgelegt hat, dass 50 bis 70 Prozent der Gesamtheizkosten nach dem Verbrauch und die restlichen 50 bis 30 Prozent meistens nach Anteil des Mieters an der Gesamtwohnfläche verteilt werden.

Jede Heizkostenrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten. Dazu gehören Kosten des Brennstoffs und der sogenannten Heiznebenkosten wie Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung, Kosten des Schornsteinfegers sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Häufig werden die Heiznebenkosten viel zu hoch angesetzt. Im Zweifel sollte die Abrechnung von örtlichen Mietervereinen überprüft werden (nur für Mitglieder).

Mieter haben das Recht, Einsicht in die Belege der Vermieter zu nehmen und beim Verdacht überhöhter Kosten Auskunft vom Vermieter zu verlangen. Das muss aber innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung geschehen. Bei offensichtlichen Fehlern kann eine Neuabrechnung verlangt werden.

Viele Abrechnungen kommen verspätet, der Verteilerschlüssel stimmt nicht, Verbräuche sind zu Unrecht geschätzt worden oder bei Mieterwechsel falsch zwischen dem ein- und ausziehendem Mieter verteilt worden. Auch wird sehr oft die Wohnfläche zu groß angegeben.

Wichtig: Kosten leer stehender Wohnungen dürfen Mietern nicht angerechnet werden.