nd-aktuell.de / 12.01.2011 / Ratgeber / Seite 4

Eigene Hausratversicherung abschließen

Leserfrage zur Rechtslage bei Rohrbruch

u Bei Schäden an der Wohnungseinrichtung durch einen Rohrbruch in der darüberliegenden Wohnung ersetzte bisher der Vermieter den Schaden. Jetzt forderte er die Mieter auf, eigene Versicherungen abzuschließen, denn er will solche Schäden nicht mehr bezahlen, weil seine Versicherung in solchen Fällen auch nicht mehr entschädigt. Wie ist hier die Rechtslage?
Hermann S., Magdeburg

Der Vermieter muss nur Schäden von Wasserrohrbrüchen ersetzen, wenn er durch unterlassene Instandhaltung den Schaden mit verursacht bzw. befördert hat. Nur wenn sich nachweislich öfter Rohrbrüche infolge unterlassener Instandhaltung oder Wartung ereignen, können Mieter erfolgreich gegen den Vermieter auf Schadensersatz klagen. Den Mietern ist zu raten, eine Hausratsversicherung abzuschließen.
HARTMUT HÖHNE

Laute Trocknungsgeräte

Zur Entfeuchtung von Wasserschäden wurden in einer Mietwohnung Trocknungsgeräte auf- gestellt. Nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. wurden die Schäden (Schimmel, starke Feuchtigkeit) durch jahrelange Undichte im Bereich der Wasseruhren verursacht. Für die Trockenlegung wurden zwei Trocknungsgeräte aufgestellt, die von sechs bis 22 Uhr liefen und einen Geräuschpegel von 50 dB(A) verursachten. In Dresden und Umgebung liegen die Immissionsrichtwerte für Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden tagsüber bei 35 dB(A) und nachts bei 25.

Wegen der fehlenden Nutzbarkeit der Wohnung durch die Schäden und die Lärmbelästigung durch die Geräte wurde dem Mieter das Recht zur hundertprozentigen Mietminderung zugesprochen, solange der Mangel besteht. Der Mieterverein (Fetscherplatz 3, 01307 Dresden) bietet seinen Mitgliedern eine Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen an.