Ist das Dach reparaturbedürftig und wollen Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen, können sie dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen. Allerdings muss die Maßnahme wirtschaftlich sein, d. h. sie muss sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren.
Müssen mehr als zehn Prozent der Dachfläche repariert oder erneuert werden, entfällt das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Denn die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 verlangt in diesem Fall eine energetische Sanierung. Weil durch die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt wird, handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangt werden kann.
Ist das Dach intakt, gilt die freiwillige Wärmedämmung als Modernisierung: Drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile Besitzender müssen zustimmen.
Informationen unter www.wohnen-im-eigentum.de[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188783.eiszapfen-an-der-dachrinne.html