nd-aktuell.de / 26.01.2011 / Ratgeber / Seite 8

Abo-Abzocke im Internet: Betrügern droht nun Haft

Die Urheber von Abofallen im Internet müssen in Zukunft die Staatsanwälte mehr fürchten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit einem Beschluss (Az. 1 Ws 29/09) Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Nunmehr hat das OLG Frankfurt am Main den Druck auf die Urheber verstärkt.

Bislang haben die Anklagebehörden Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am 11. Januar 2011 eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in Hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten – ein Mann und eine Frau – über Jahre in schneller Folge Firmen nach britischem Recht gegründet und aus verschiedenen hessischen Städten immer wieder ähnliche irreführende Seiten ins Netz gestellt. Für die Anklage seien die Fälle von 1000 Opfern gebündelt worden, die aber meist nicht bezahlt hätten, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft, für die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin.

Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt am Main, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen zu verhandeln. Der Termin ist offen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt. Der 1. Strafsenat des OLG sah aber einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. Damit verschärfen deutsche Gerichte den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien.

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS äußerte sich jedoch skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internetbetrüger, so die Frankfurter Juristen.