nd-aktuell.de / 26.01.2011 / Ratgeber / Seite 7

Verweigerung

Girokonto

Einige fragwürdige Internetportale verlangen Entgelt für das Herunterladen von Software, obwohl diese auf anderen Websites kostenlos angeboten werden. Der Vertragsschluss erfolgt genauso dubios über eine angebliche Anmeldung der Nutzer auf dem jeweiligen Internetportal. Auf das Eintreiben solcher Entgelte hat sich ein Osnabrücker Rechtsanwalt spezialisiert.

Für dieses Geschäft wollte er bei der Sparkasse ein Girokonto eröffnen. Die Sparkasse lehnte dies mit dem Hinweis auf seine Tätigkeit ab: Wenn sie mit dem Antragsteller in Geschäftsbeziehungen treten würde, hätte sie einen erheblichen Imageschaden zu befürchten. Der Rechtsanwalt zog vor Gericht – ohne Erfolg.

Wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden solle, sei die Sparkasse dazu nicht verpflichtet, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 10 ME 77/10). Die Sparkasse sei an Recht und Gesetz gebunden. Sie müsse darauf achten, dass sich auch Kunden daran halten.