Steter Anstieg der Freistellungen
Die Freistellung von Betriebsräten nimmt über die Betriebsgröße schon vor Erreichen der gesetzlichen Freistellungsgrenze von 200 Beschäftigen kontinuierlich zu. Das zeigen Jens Mohrenweiser vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und Uschi Backes-Gellner von der Uni Zürich in einer neuen Untersuchung.
Ergebnis: An der gesetzlichen Grenze von 200 Arbeitnehmern steigt die Zahl der Betriebe mit freigestelltem Betriebsrat nicht sprunghaft an. Als Erklärung sagten die Forscher: Wo Betriebsrat und Geschäftsführung vertrauensvoll zusammenarbeiten, legen sie anhand der betrieblichen Erfordernisse gemeinsam Freistellungen fest. In gut zehn Prozent der Betriebe ist dieses Verhältnis jedoch schlecht. Dort setzt der Betriebsrat eher sein Recht auf Freistellung direkt an der gesetzlichen Grenze durch. Das Gesetz bekomme »genau dann Biss«, wenn es aus Arbeitnehmerperspektive wirklich gebraucht wird, so die Forscher.
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