Bio ist nicht gleich Bio

Siegel für Biolebensmittel sollen den Konsumenten den Überblick erleichtern

Der Dioxinskandal beschert der Biobranche nach eigenen Angaben einen regen Kundenzulauf. In den Regalen der Supermärkte finden Verbraucher zahlreiche Bioprodukte, die auch entsprechend ausgezeichnet sind. Die Anforderungen an die Hersteller, ein bestimmtes Siegel aufdrucken zu dürfen, sind zum Teil recht unterschiedlich. Die Bandbreite reicht dabei von »Bio normal« bis Bio für Puristen.

Staatliches Biosiegel
Staatliches Biosiegel

STAATLICHES BIOSIEGEL

Das wohl bekannteste Biosiegel in Deutschland ist das grüne Sechseck mit der Aufschrift »Bio nach EG-Öko-Verordnung«. Diese Verordnung ist die Basis, die eingehalten werden muss, um ein Lebensmittel überhaupt mit dem Zusatz »bio« kennzeichnen zu dürfen. Mit dem Logo versehene Lebensmittel dürfen etwa nicht gentechnisch verändert sein, und mindestens 95 Prozent von ihren Zutaten müssen aus einem ökologischen Landbau stammen. Antibiotika oder etwa andere künstliche Stoffe im Tierfutter sind verboten. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden.

EU-BIOBLATT

Das Kennzeichen gilt für alle verpackten Ökoprodukte aus EU-Staaten. Die Standards sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutsch...


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