nd-aktuell.de / 02.02.2011 / Ratgeber / Seite 24

Wie lange ist die Eichfrist?

Wasserzähler

Als Ergänzung zur nebenstehenden Nachricht über abgelaufene Eichfristen hier die vorgeschriebenen Zeiträume: Kaltwasserzähler müssen nach sechs Jahren geeicht oder durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle neu beglaubigt werden, was mit einer Beglaubigungsmarke gekennzeichnet werden muss. Für Wärme- und Warmwasserzähler beträgt die Frist fünf Jahre. Geschah das nicht, darf mit solchen Geräten nicht mehr abgerechnet werden. Der Verbrauch wird dann anders berechnet. Außerdem können Mieter in solchen Fällen die berechneten Kosten um 15 Prozent kürzen, das besagt § 12 der Heizkostenverordnung vom 20. Januar 1989.