nd-aktuell.de / 02.02.2011 / Ratgeber / Seite 27

Regenrohr

Versicherung

Der Bruch eines Regenabflussrohres wird von einer Wohngebäudeversicherung nicht erfasst. Das Landgericht Coburg wies die Klage auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenrohres gegen den Versicherer ab (Az. 23 O 786/09). Vom Versicherungsschutz sind nur dann Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf versichertem Grundstück erfasst, wenn sie der Entsorgung versicherter Gebäude dienen. Ein Abflussrohr für Regenwasser, das nicht häusliche Abwässer abführt, ist nicht der Wasserversorgung zuzuordnen.