nd-aktuell.de / 02.02.2011 / Politik / Seite 11

Ein gläsernes Rathaus

Die Stadt München will ihre Dokumente öffentlich machen. Doch eine bayernweite Lösung steht aus

Der freie Zugriff auf Dokumente wird in der Landeshauptstadt München bald möglich sein. Der Stadtrat nahm vor einigen Tagen einstimmig den Antrag auf eine Informationsfreiheitssatzung (IFS) an. Doch die Satzung hat Lücken. Nun wird erneut eine Regelung für ganz Bayern gefordert.

München (dpa/ND). Als eine der ersten Städte in Bayern will München seine Dokumente öffentlich machen. Vom 1. April an können alle Bürger Münchens Einsicht in Informationen der Stadt verlangen, so das einstimmige Votum des Stadtrates in der vergangenen Woche. Die Initiative für die neue Informationsfreiheitssatzung war von den Fraktionen Grüne/Rosa Liste und der SPD ausgegangen.

Die Stadtratsfraktion von Grünen/Rosa Liste hatte bereits seit zwei Jahren versucht, eine Informationsfreiheitssatzung (IFS) durchzusetzen. »Das ist eine Möglichkeit, endlich zu sehen, was der Staat alles im Auftrag der Bürger tut«, sagte Grünen-Stadtrat Florian Roth. Wenn die IFS in Kraft tritt, genügt ein formloser schriftlicher Antrag auf Auskunft bei der Stadt. Dann müssten die Bürger keine Bittsteller mehr sein, erklärte Roth. »Das ist eine Art Grundrecht.«

Auch die Stadtrats-CSU sprach sich seit vorigem Jahr für eine IFS aus. »Wir sind für eine aufgeklärte Bürgergesellschaft und mehr Transparenz«, sagte dazu Fraktionsvorsitzender Josef Schmid. Für die Bearbeitung kann die Stadt Gebühren erheben. Wie hoch die ausfallen werden, steht jedoch noch nicht fest.

CSU im Landtag ist dagegen

München folgt mit der Initiative einem bundesweiten Trend. 2006 beschloss der Bund ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bundesdokumente für alle Bürger zugänglich macht. Das Problem: Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Behörden des Bundes, die Länder müssen ihre eigenen Gesetze erlassen. In elf Bundesländern gibt es heute bereits ein IFG.

Bayern gehört nicht dazu – zu Roths Leidwesen. Denn nur ein Landesgesetz könnte alle Bereiche des städtischen Lebens erfassen. Die aktuelle Satzung hingegen deckt nur die unmittelbaren städtischen Kompetenzen ab wie Verkehr, Ortsplanung oder Schulhygiene. Sogenannte übertragene Wirkungskreise fallen heraus, also Aufgaben, die die Stadt stellvertretend für Land oder Bund übernimmt. Damit fallen mehrere Gebiete wie die Bauaufsicht nicht unter die IFS.

In den zwölf bayerischen Kommunen, die bereits eine IFS haben, ist die Situation ähnlich. Die Münchener Befürworter der Informationsfreiheitssatzung wollen deshalb eine Stufe höher gehen. In Punkt fünf des Antrags fordern sie, dass der bayerische Landtag die Informationsfreiheit in einem Gesetz festschreiben solle. »Für die Bürgerinnen und Bürger ist es doch komisch, wenn sie eine Information haben können und eine andere nicht«, sagte Roth. Außerdem hätten dann alle Bayern die gleichen Rechte.

Die bayerischen Grünen waren im Landtag bereits mehrfach mit entsprechenden Vorstößen gescheitert. Doch nun seien die Chancen besser, sagt Roth. Die Opposition unterstütze den Vorschlag ohnehin, auch die mitregierende FDP sei tendenziell dafür. Die CSU findet hingegen bislang keine einheitliche Position. Die Landtagsfraktion sprach sich bislang stets gegen ein IFG aus. »Uns ist nicht ersichtlich, welcher Mehrwert sich ergeben sollte«, sagt Petra Guttenberger von der Landtags-CSU.

Die Bedenken der Oberen

In München hat die CSU-Stadtratsfraktion jedoch den IFS-Antrag unterstützt – samt der darin enthaltenen Forderung, dass der Landtag die Informationsfreiheit in einem Gesetz festschreiben soll. »Es scheint so zu sein, dass die Bedenken bei den überwiegen, die der Verwaltung vorstehen«, sagte Schmid in Hinblick auf die Landtags-CSU. Er kündigte an, das Gespräch zu suchen.

Doch Guttenberger zeigt sich wenig kompromissbereit: »Es müssten schon sehr gewichtige Argumente sein, um mich von der bisherigen Linie abzubringen.«