nd-aktuell.de / 08.02.2011 / Politik / Seite 2

Julian Assange fürchtet die Todesstrafe

Wikileaks-Gründer kämpft gegen Auslieferung aus Großbritannien

Gabriel Rath, London
Heute entscheidet sich, ob Julian Assange an Schweden ausgeliefert wird. Dem WikiLeaks-Gründer wird vorgeworfen, zwei Schwedinnen vergewaltigt zu haben. Assanges Anwälte wehren sich dagegen. Ihm drohe die Auslieferung an die USA und dort die Todesstrafe.

Mit aller Kraft will sich Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen eine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden stellen, wo er wegen sexueller Vergehen gegen zwei Frauen gesucht wird. Gleich zu Beginn der Anhörung vor dem Südlondoner Bezirksgericht Woolwich fuhren die Anwälte Assanges gestern schweres juristisches Geschütz auf: Bei einer Auslieferung nach Schweden bestehe für Assange nach Aussage seines Anwalts das Risiko einer Überstellung in die USA, wo ihm möglicherweise eine Inhaftierung in Guantanamo und letztlich sogar die Todesstrafe drohe.

Das Juristenteam um den Menschenrechtler Geoffrey Robertson und den Staranwalt Mark Stephens vertrat die Ansicht, dass der EU-weite Haftbefehl gegen Assange nicht greife. In Schweden gibt es keine Anklage gegen Assange, die sei aber für einen solchen Haftbefehl Voraussetzung. Außerdem sei die Göteborger Staatsanwältin Marianne Ny nicht die richtige Instanz, einen EU-weiten Haftbefehl voranzutreiben, argumentierte Robertson. Die schwedische Justiz hat bisher nur ein Ermittlungsverfahren gegen Assange eingeleitet.

In ihren weiteren Ausführungen argumentierten die Anwälte des 39-jährigen Assange, dass der Auslieferungsantrag nicht rechtsgültig und die Reise ihres Mandanten nach Schweden zudem nicht erforderlich sei. Assange sei zur vollen Kooperation und jederzeit zu einer Aussage »per Telefon, Email oder Videoverbindung bereit«.

Die Schlussfolgerung der Anwälte kommt einer Abrechnung mit der schwedischen Justiz gleich: Assange könne bei einer Auslieferung »nicht mit einem fairen Verfahren rechnen«. Gegenüber der Dramatik der Assange-Seite blieb der Rechtsvertreter Schwedens fast skandinavisch kühl: »Assange wird Vergewaltigung vorgeworfen, und das ist eines von 32 Vergehen, für die Schweden die Auslieferung verlangt.«

Während über den weiteren Aufenthalt von Assange in Großbritannien bereits heute entschieden werden soll, zieht der Wikileaks-Gründer möglicherweise schon bald wieder vor Gericht. Der Australier kündigte Klagen gegen einen Bericht der Tageszeitung »Guardian« an, in dem ihm vorgeworfen wurde, er habe sich geweigert, die Namen von US-Soldaten in Afghanistan vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. »Sie sind da drinnen, jetzt sollen sie dafür bezahlen«, wird Assange in einem Buch von zwei »Guardian«-Journalisten zitiert.

Das Buch ist nicht nur eine Schilderung der Zusammenarbeit zwischen dem Blatt und Assange, sondern eine Abrechnung mit dem Wikileaks-Gründer, der als größenwahnsinniger Narziss erscheint. Assange wird nicht nur als beziehungsunfähig, sondern auch zur Zusammenarbeit ungeeignet dargestellt. Vor allem von seinen hehren Motiven wie Meinungsfreiheit, Transparenz und Rechtfertigungspflicht der Mächtigen bleibt nicht viel übrig. Stattdessen erscheint er als ein persönlich unsympathischer Opportunist, der sein einziges Talent – das Computerhacken – bedenkenlos auszunützen zu versucht.