nd-aktuell.de / 09.02.2011 / Ratgeber / Seite 2

Kosten für Warmwasser

Hartz-IV-Regelsätze

Das Bundesarbeitsministerium hat im Streit um die Warmwasserkosten für Hartz-IV-Empfänger zugesichert, dass die Ausgaben künftig vom Bund übernommen werden sollen. Dafür werde der Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung erhöht, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums, Jens Flosdorff, in Berlin.

Die Kommunen würden einen »angemessenen Ausgleich« erhalten. Mehrkosten von 400 Millionen Euro pro Jahr, wie sie der

Landkreistag geschätzt hatte, könne er aber nicht bestätigen, sagte Flosdorff.

Die Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher werden etwa zu drei Vierteln von den Ländern und Kommunen und zu einem Viertel vom Bund bezahlt. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« hatte berichtet, der bisherige Posten in den Hartz-IV-Regelsätzen von 6,47 Euro pro Monat für die Warmwasserbereitung sei in den neuen Regelsatzberechnungen für erwachsene Hartz-IV-Empfänger nicht mehr enthalten. Die Kosten müssten daher als Teil der Kosten der Unterkunft von den Kommunen getragen werden, sofern der Bund nicht einlenke.

Für die meisten Hartz-IV-Empfänger hat die Änderung praktisch keine Bedeutung. Allerdings müssen diejenigen, die Boiler zur Heißwasserbereitung benutzen, künftig einen Mehrbedarfszuschlag zu ihren Stromkosten beantragen, damit die Behörde die Ausgaben für den Betrieb des Boilers erstattet. Wer Warmwasser über die Heizung bekommt, erhält die Ausgaben dafür zusammen mit den Heizkosten erstattet.

Nach Lage der Dinge will die Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses bis zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 einen tragfähigen Kompromiss vorlegen, nachdem das ursprüngliche Gesetz im Dezember im Bundesrat gescheitert war. epd/ND