Fremde Helden braucht das Land

Die Bundeswehr stellt ein

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Denn: »Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.« Jedenfalls theoretisch. Wer aber versucht, zugunsten deutscher Macht einen Ausländer zum Dienst in der Bundeswehr zu überreden, folgt demnächst vermutlich nur dem ministeriellen »Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in ...


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