Einstimmigkeit nicht nötig
Erben
Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht unbedingt einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil (Az. 5 U 505/10). Es reiche ein Mehrheitsbeschluss, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändere. Dies sei im verhandelten Fall nicht so, weil an die Stelle der Immobilie der Verkaufserlös trete.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft gegen ein anderes Mitglied statt. Der beklagte Erbe hatte sich als einziger geweigert, dem Verkauf eines Grundstücks aus der Erbmasse zu einem Preis von 13 500 Euro zuzustimmen. Die Klägerin wollte, dass der Erbe zur Zustimmung gezwungen wird.
Anders als das Landgericht Koblenz hielt das OLG das Anliegen der Klägerin für berechtigt. Der Verkauf des Grundstücks diene der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses.
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