nd-aktuell.de / 23.02.2011 / Ratgeber / Seite 7

Ferienhaus

Versicherung

Ein Urlaub im Ferienhaus mit Familie und Freunden ist im Vergleich zum Hotel oft die bessere Wahl. Allerdings geht beim Feiern oder Spielen mal etwas zu Bruch. »Die Schadensfrage ist meist im Mietvertrag für das Feriendomizil geregelt«, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Mieter zum Schadenersatz. Als Sicherheit für den Vermieter dient eine Kaution, die vor dem Bezug der Bleibe zu hinterlegen ist. Teilweise findet sich die Schadensregelung auch in den Informationsunterlagen mit Verhaltensregeln bzw. der Hausordnung. Neben dem Mietvertrag haftet der Mieter auch nach gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter ist umgehend zu informieren. Die Privathaftpflichtversicherung greift nur, wenn Schäden an Gemietetem, Geliehenem oder Gepachtetem abgedeckt sind.