nd-aktuell.de / 23.02.2011 / Ratgeber / Seite 5

Vor das Urteil haben die Götter die Mediation gesetzt

Nachbarschaftsrecht

Unumstritten ist, dass bei Nachbarschafts-, Bau- und anderen Streitigkeiten Gerichte oft völlig überfordert sind, denn dort ist der Platz für eine gütliche Verhandlung nur außerordentlich begrenzt. Überdies ist das Gerichtsverfahren nicht nur zeitaufwendig, sondern kostet auch viel Geld und belastet die Beteiligten. Mediationsverfahren stellen eine andere Art von Konfliktlösung dar.

In dieser geht es nicht vorrangig darum, wer der Gewinner ist, sondern hier stehen die Fragen der Streitbeilegung mehr im Mittelpunkt als bei einem Gerichtsverfahren. Die Erfahrung besagt, dass die breite Öffentlichkeit einem derartigen Mediationsverfahren sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf zur Förderung der Mediation verabschiedet mit dem Ziel, dass erstmalig die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.

Die Beteiligten können erstmalig von einem gesetzlich normierten Recht ausgehen und ihre Streitangelegenheiten eigenständig in die richtige Bahn lenken, ohne dafür einen Richter in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile geht man davon aus, dass die Beteiligten in der Regel selbst am besten wissen, wie der entstandene Konflikt zu lösen ist.

Es soll somit ein gesetzlicher Rahmen für die Mediation geschaffen werden, und es bleibt abzuwarten, ob der jetzige Regierungsentwurf sich auch in dem dann verabschiedeten Gesetz widerspiegelt und so von den Bürgern angenommen wird.

Sicher bleibt auch abzuwarten, welche Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediationstätigkeit festgeschrieben werden, denn wiederum hängt es maßgeblich von dem Mediator ab, ob er auch in der Lage ist, die Streitkultur so zu fördern, dass schließlich eine einvernehmliche Regelung gefunden wird.

Der derzeitige Regierungsentwurf geht davon aus, dass unterschiedliche Formen der Mediation, so die außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation oder gerichtsinterne Mediation zu führen sei. Zukünftig sollen Schwerpunkte des Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichtes gesetzt werden.

Die neue zu erwartende gesetzliche Regelung regt wohl alle Beteiligten an, zukünftig darüber nachzudenken, ob nicht eine Mediation, egal welche Form dabei gewählt wird, nützlicher sei als eine gerichtliche Entscheidung.

Wichtig scheint, dass bereits jetzt jeder dazu seine bisher bezogene Haltung überprüft, denn in der Vergangenheit wurden schon Mediationsverfahren mit gutem Erfolg durchgeführt.

JÜRGEN NAUMANN, Rechtsanwalt, Berlin-Köpenick