nd-aktuell.de / 23.02.2011 / Ratgeber / Seite 4

Zustimmung unterschreiben

Urteil

Wird vom Vermieter die schriftliche Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und der Mieter gesetzlich gezwungen zuzustimmen, genügt es nicht, die beigefügte Zustimmungserklärung nur zur Kenntnis zu nehmen und die erhöhte Miete zu überweisen. Die Erklärung muss unterschrieben zurückgeschickt werden (LG Berlin vom 1. Oktober 2010, Az. 63 S 496/09).