Verstoß gegen EU-Recht

Sportwetten Gera GmbH

Die deutschen Glücksspielgesetze verstoßen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera gegen EU-Recht. Das staatliche Monopol für Wettspiele greife in der Praxis zu stark in die Freiheit von Dienstleistungen ein, heißt es in der am 7. Februar 2011 veröffentlichten Entscheidung.

Die Richter gaben damit einer Klage des privaten Anbieters Sportwetten Gera GmbH statt. Das Gericht monierte, dass das Glücksspielmonopol des Staates in der Praxis nicht dem Schutz vor Spielsucht diene, sondern eine traditionelle staatliche Einnahmequelle sichern solle. Es verwies aber auf die bisher nicht einheitliche Rechtsprechung in dieser Frage und ließ Berufung zu.

Der Geraer Anbieter, der mit einer Lizenz aus DDR-Zeiten viele Jahre Wetten im Internet angeboten hatte, musste sein Geschäft 2009 nach Inkrafttreten des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages einstellen. Darin wurde das staatliche Wettmonopol festgeschrieben und Glücksspiele im Internet von 2009 an verboten....


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