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Ungleiche Bezahlung von Ost- und Westbeamten »gerade noch hinnehmbar«

Beamtenbesoldung

  • Lesedauer: 1 Min.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die unterschiedliche Besoldung von Beamten aus Ost und West bis 2009 als »gerade noch hinnehmbar« bestätigt.

Damit blieb die Klage einer aus dem Osten stammenden Amtsrichterin erfolglos. Sie erhielt bis Ende 2009 nur 92,5 Prozent der Bezüge jener Kollegen, die zwar auch in Sachsen arbeiteten, aber im Westen studiert und ihre Laufbahn begonnen hatten.

Der Gesetzgeber, also der Freistaat Sachsen, habe bei der Regelung der Besoldung einen »weiten Gestaltungsspielraum« gehabt, teilte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen am 4. Februar 2011 mit. Für einen Übergangszeitraum sei die Ungleichbehandlung gerade noch akzeptabel. Seit dem 1. Januar 2010 verdienen alle Richter und Beamten im höheren Dienst das gleiche Geld.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Sollte in letzter Instanz doch noch entschieden werden, dass die ungleiche Bezahlung verfassungswidrig war, könnten zahlreiche Beamte nachträglich Geld einfordern. Ob die Amtsrichterin bis vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zieht, ist noch offen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen vom 3. Februar 2011, Az. 2 A 54/09

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