Abfindungen für Angestellte des Plastinariums

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Guben (dpa). Die Güteverhandlungen von 43 gekündigten Mitarbeitern des Plastinariums in Guben sind vor dem Arbeitsgericht Cottbus zu Ende gegangen. Die Hälfte der Kläger habe die vom Unternehmen angebotene Abfindung angenommen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Bei den anderen Klägern müsse noch die Widerrufsfrist bis Mitte März abgewartet werden. Falls auch diese zustimmen, entfallen ihre Kündigungsschutzklagen ebenfalls. Die beiden letzten Verfahren waren nach fast drei Wochen am Dienstag verhandelt worden.

Die Gubener Plastinate GmbH des umstrittenen Anatomen Gunther von Hagens hatte den Klägern erst zum Beginn der Verhandlungsserie am 17. Februar überraschend Vergleiche angeboten. Demnach beträgt die Höhe der Abfindung ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Jahr der Beschäftigung. Wenn bis zum 15. März mindestens 35 Kläger dem Vergleich zustimmen, erhöht sich die Abfindung auf drei Viertel eines monatlichen Bruttoentgeltes pro Beschäftigungsjahr. Das Plastinarium war im November 2006.

Der 66-jährige von Hagens hatte zum Ende Januar 133 seiner Mitarbeiter im Plastinarium entlassen; dort sind jetzt noch 56 Beschäftigte tätig. Zur Begründung nannte der Anatom seine fortschreitende Parkinson-Erkrankung. Die Scheibenplastination von Mensch und Tier wurde geschlossen. Nach dem neuen Konzept sollen die Produktion von Gefäß- und Silikonpräparaten sowie die Anatomieschau und die Ausstellung »Körperwelten« fortgeführt werden.

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