nd-aktuell.de / 15.03.2011 / Brandenburg / Seite 14

Verwaltungsgerichte bei der Aufholjagd

Zahl der Altfälle im vergangenen Jahr auf 9065 abgebaut / Im Jahr 2000 waren es noch 26 219

Wilfried Neiße

Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) macht Hoffnung auf eine »spürbare Verkürzung der Verfahrenslaufzeit« an Brandenburgs Verwaltungsgerichten. Damit rechne er »in naher Zukunft«, teilte der Minister mit Blick auf den Abbau der Altfallzahlen mit.

Während im Jahr 2000 an den Verwaltungsgerichten immerhin noch 26 219 Verfahren aus »Altbeständen« lagen, seien es 2010 bloß noch 9065 Verfahren gewesen, berichtete Schöneburg. Allein in den Jahren 2009 und 2010 sei der Bestand um 3479 Verfahren geschmolzen. »Dies sind 29 Prozent der seit 2001 abgebauten Altbestände.« Zu den Maßnahmen, mit denen der Verfahrensstau in den vergangenen Jahren verringert wurde, zählt Schöneburg die Einrichtung von Altlastenkammern, »wie sie sich am Verwaltungsgericht Cottbus bereits bewährt haben«. Ferner seien Zielvereinbarungen mit den Gerichten getroffen worden, Verfahren eines bestimmten Alters bis zu einem konkreten Zeitraum abzuschließen. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit seien diese Vereinbarungen jedoch nicht verbindlich.

Wegen des enormen Anstiegs der Verfahrenszahlen zu ungelösten Vermögensfragen in den 1990er Jahren war die Zahl der Richterstellen kontinuierlich von 38 im Jahr 1993 auf 105 Stellen im Jahr 2002 erhöht worden. Erst nach dem Jahr 2007 habe mit dem Abbau der Stellen begonnen werden können. Der nunmehr verfolgte Stellenabbau ist laut Schöneburg in Anbetracht der niedrigeren Zahl der Eingänge »an sich gerechtfertigt«.

Ganz anders sieht es an den Sozialgerichten aus. Die Zahl der Hartz-IV-Fälle schwillt ungebrochen an. Das betrifft vor allem Berlin. Die Hauptstadt verzeichnet einen dramatischen Anstieg. So sind im Jahr 2009 rund 39 000 Hartz-IV-Klagen eingegangen. Ein Jahr später waren es 44 000. In Brandenburg ist die Zahl der eingehenden Klagen mit 20 000 wenigstens etwa gleich geblieben.

Monika Paulat, Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, führte dies unter anderem darauf zurück, dass Beratung und Vernetzung in Berlin intensiver sind, so dass sich Betroffene häufiger gegen Bescheide wehren. Beim Zahlenvergleich sei aber auch zu bedenken, dass Berlin zum Zeitpunkt der Einführung von Hartz IV die meisten Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger hatte, erklärte Präsidentin Paulat. Bei deutlich mehr als einem Drittel der Klagen gewinnen die Hartz-IV-Betroffenen. Das Justizministerium reagierte auf die Klageflut. Brandenburg erhielt im vergangenen Jahr acht neue Sozialrichter und verstärkte seine Sozialgerichte durch weitere Umsetzungen aus Arbeits- und Verwaltungsgerichten.