nd-aktuell.de / 22.03.2011 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Es geht nicht nur um die Alt-Meiler

DUH: Sicherheit muss Stand der Technik sein

Steffen Schmidt
Sieben deutsche Atomkraftwerke die vor 1980 ans Netz gingen, hat die Bundesregierung vorerst stillgelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist allerdings der Meinung, dass diese AKW schon vor der Großhavarie in Japan aus Sicherheitsgründen hätten abgeschaltet werden müssen.

Die AKW Brunsbüttel, Philippsburg 1, Isar I, Biblis A und B, Unterweser und Neckarwestheim I haben einen längst bekannten Grundmangel: Ihre Reaktorsicherheitsbehälter würden den gezielten oder zufälligen Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs nicht überstehen. Deshalb vertrat DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake am Montag vor Journalisten die Auffassung, dass diese AKW auch ohne weitere Sicherheitsüberprüfung dauerhaft abzuschalten sind. Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2006 den Abschuss von Passagiermaschinen zum Schutze einer größeren Zahl von Menschen am Boden für grundgesetzwidrig erklärt hat, sei die Vernebelung als Schutzmaßnahme der AKW-Betreiber nutzlos geworden. Und spätestens seit dem 11. September 2001 könne man einen Anschlag mit Hilfe eines Flugzeuges nicht mehr als unvermeidliches Restrisiko ansehen. Wolfgang Renneberg, früherer Leiter der Reaktorsicherheitsabteilung, wies darauf hin, dass der Absturz eines großen Flugzeugs wie ein kurzzeitiges Erdbeben auf die Kraftwerksstrukturen wirkt.

Angesichts der Erfahrung von Fukushima bedarf es laut Baake einer grundlegenden Neubewertung der Sicherheit auch aller übrigen Reaktoren. Dazu müsse zuerst einmal das 2009 aktualisierte Kerntechnischen Regelwerks (»Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke«) in Kraft gesetzt werden. Diese Ansicht vertreten offenbar auch die Fachleute im Umweltministerium, die in einem internen Papier sogar darüber hinausgehen und eine Neueinschätzung der Gefährdung durch Erdbeben und Hochwasser fordern.

Wie solche Maßnahmen an existierenden AKW aussehen könnten, skizzierte Sicherheitsexperte Ren-neberg. Man könne etwa Notstromsysteme und Reserveleitwarten einbunkern, die Kapazität der Notstromsysteme so erhöhen, dass die notwendige Leistung viermal verfügbar wäre statt wie bisher nur viermal die halbe Leistung. Sollte im Ergebnis der Prüfung die Nachrüstung so aufwendig sein, dass die Rentabilität in Frage steht, dann müsse man die Kanzlerin an ihren Worten messen, wonach Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit gehe.

Kritisch sieht der DUH-Geschäftsführer, dass ausgerechnet ein ehemaliger Manager eines AKW-Betreibers nun im Ministerium für die Reaktorsicherheit zuständig ist.