nd-aktuell.de / 31.03.2011 / Politik / Seite 13

Demokratie-Projekte an der Kandare

Opposition kritisiert »ungarische Verhältnisse« in Sachsen – und wird auf Berlin verwiesen

Hendrik Lasch, Dresden
Der Streit um die »Extremismusklausel« ist kaum abgeebbt, da werden Demokratie-Projekte in Sachsen mit neuen Forderungen der Geldgeber konfrontiert: Sie sollen ihre Pressearbeit mit dem Ministerium abstimmen. Im Landtag befürchtet man Zensur.

Tue Gutes und rede darüber – diese Devise gilt auch für die Initiativen und Projekte, die sich in Sachsen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Erhalten sie Geld vom Staat, sind sie sogar verpflichtet, über die Arbeit zu berichten. So steht es unter Punkt 4.11 im Förderbescheid, den dieser Tage etwa das Kulturbüro Sachsen und die RAA-Opferberatung erhalten haben. Ihre Arbeit wird, so das Innenministerium, vom Freistaat und dem Bund mit 700 000 Euro gefördert.

Allerdings: Was die Projekte an Gutem über ihre Arbeit verbreiten, möchten die Geldgeber vorab wissen. Pressemitteilungen sowie weitere Veröffentlichungen und Werbung seien »mit der Landeskoordinierungsstelle (...) abzusprechen«, heißt es im Bescheid. In Sachsen hat diese Rolle das Sozialministerium übernommen. Sprecher Ralph Schreiber bestätigte gestern eine entsprechende Auflage. Diese sei von den Zuwendungsgebern, dem Freistaat sowie dem Bundesfamilienministerium, erteilt worden. Eine Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit sei eine »sinnvolle und naheliegende Regelung« und auch bei früheren Förderprogrammen verankert gewesen. Das habe »bei denselben Trägern keinerlei Widerspruch hervorgerufen«, merkt Schreiber an.

Pressetexte vorlegen

Laut der Vorgabe ist für Broschüren eine »Druckfreigabe« erforderlich. Über Pressemitteilungen und -artikel heißt es, sie müssten »zeitnah zur Kenntnis« übersandt werden. Eine ND-Anfrage, ob Pressemitteilungen und andere Publikationen beim Ministerium vorgelegt werden müssen, wurde bejaht.

Oppositionspolitiker sind außer sich. Die Regierung nehme sich offenbar das ungarische Pressegesetz »mit der darin enthaltenen Zensur« zum Vorbild, sagt die Linksabgeordnete Kerstin Köditz. Ihr grüner Kollege Miro Jennerjahn vermutet, die Staatsregierung wolle »politisches Wohlverhalten« erzwingen und womöglich durchsetzen, dass abweichende Zahlen zum Beispiel über rechtsextreme Gewalttaten nicht mehr veröffentlicht werden. Eine solche »Zensurklausel« sei bundesweit einmalig, ergänzt der SPD-Politiker Henning Hohmann: »In keinem anderen Bundesland sind derartig absurde Zuwendungsbescheide bekannt.«

Der Hinweis des Dresdner Ministeriums auf ein koordiniertes Vorgehen mit dem Bund legt freilich die Vermutung nahe, dass ähnliche Schritte in anderen Ländern folgen könnten. Ähnlich war es bei der seit Monaten heftig umstrittenen »Extremismusklausel«. Mit ihrer Unterschrift sollen sich geförderte Projekte dabei nicht nur zum Grundgesetz bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue aller ihrer Projektpartner bürgen. Verlangt wird, dass dazu Auskünfte eingeholt werden, unter anderem beim Verfassungsschutz.

Diese Klausel war erstmals bei der Verleihung des Demokratiepreises Sachsen angewendet worden. Einer der Preisträger, das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna (Akubiz), hatte daraufhin die Annahme des Preises verweigert. Ein Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis kam zu dem Schluss, dass die Klausel teilweise verfassungswidrig ist. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) milderte die Klausel daraufhin ab; die Initiativen müssen jetzt »dafür Sorge tragen«, dass auch ihre Partner sich zum Grundgesetz bekennen. Für vom Bund geförderte Projekte gilt die ursprüngliche Formulierung.

Klausel unterschrieben

Vereine, die energisch protestiert hatten, fügen sich nun offenbar zähneknirschend; das Innenministerium teilte mit, die Fördergelder für das Kulturbüro und die Opferberatung seien »mit der Unterschrift« freigegeben worden. Beide Initiativen waren gestern für ND-Nachfragen nicht zu erreichen.

Langfristig werden die Klausel und die Kontrolle der Öffentlichkeitsarbeit dem von den Vereinen verfolgten Ziel der Demokratieförderung schaden, warnt die Opposition. Mit dem Versuch, sie auf Linie zu trimmen, mache die Regierung das Anliegen »unglaubwürdig«, sagt Köditz. Auch Vereine, die Fördergelder erhielten, hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung, fügt Jennerjahn hinzu, »und zwar auch, wenn sie bisweilen die Staatsregierung kritisieren«.