Blutprobe nach Alkoholfahrt durch die Polizei – ohne richterliche Anordnung

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Im ND-Ratgeber vom 5. Januar 2011 sind wir an dieser Stelle schon einmal auf das Problem eingegangen, dass die Blutprobe von betrunkenen Verkehrsteilnehmern durch die Polizei auch ohne ausdrücklicher richterlicher Anordnung als Beweismittel verwertet werden kann. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 15. März 2011 veröffentlichen Beschluss dieses Vorgehen bestätigt (Urteil vom 24. Februar 2011, Az. 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10). Es wies damit beide Verfassungsbeschwerden zurück.

Das Bundesverfassungsgericht weichte mit seiner Entscheidung die gesetzliche Regelung weiter auf, wonach ein Richter solch eine Blutentnahme anordnen muss. Demnach konnten Polizisten bislang nur bei Nichterreichbarkeit eines Richters etwa nachts oder am Wochenende die Blutentnahme durch einen Arzt selbst anordnen.

Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass die Beamten ihren Versuch, einen Richter zu erreichen, nicht dokumentieren müssen. Ein richterlicher Bereitschaftsdienst für die Anordnung von Blutentnahmen sei nicht zwingend erforderlich. Das Blut gelte auch ohne Entnahme auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung als Beweismittel.

Richtervorbehalt wird nicht willkürlich umgangen

Die Blutproben unterliegen nach Auffassung der Karlsruher Verfassungshüter selbst dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es keinen nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienst gibt. In solchen Fällen könnten die Strafgerichte dann darauf verweisen, dass die Polizeibeamten den sogenannten Richtervorbehalt nicht willkürlich oder zielgerichtet umgangen haben.

Das BvR betonten auch, dass die Anforderungen weniger streng als bei Hausdurchsuchungen seien, wo der Richtervorbehalt direkt im Grundgesetz steht. Nach § 81a der Strafprozessordnung muss grundsätzlich ein Richter die Blutentnahme anordnen. Nur bei Gefahr in Verzug darf die Entscheidung auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei getroffen werden.

Nicht jeder Verstoß gegen eine Beweiserhebungsregel bedeute, dass die Beweise nicht verwertet werden dürften. Grundsätzlich müsse das Gericht den wahren Geschehensablauf herausfinden und alle verfügbaren Beweismittel prüfen. Ein Verwertungsverbot könne sich hier höchstens ergeben, wenn zum Beispiel willkürlich eine Gefahr im Verzug angenommen werde. Weder die fehlende Dokumentation noch der fehlende Nachtdienst würden jedoch zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Klage von zwei betrunkenen Radfahrern abgewiesen

In einem der beiden in Karlsruhe zusammen verhandelten Fälle hatte ein Radfahrer am Sonntagnachmittag in alkoholisiertem Zustand ohne Rücksicht auf den Verkehr eine Straße überquert und war fast von einem Streifenwagen überfahren worden, was nur eine Notbremsung verhinderte. Die Beamten konnten keinen Richter erreichen und ordneten selbst die Blutprobe an. Das Ergebnis lag bei 2,07 Promille. Eine Dokumentation in der entsprechenden Akte fand nicht statt.

Im anderen Fall war ein Radfahrer gegen vier Uhr früh auf einer Straße Schlangenlinien gefahren. Seine Blutalkoholkonzentration (BAK) lag bei 2,78 Promille. Ein richterlicher Nachtdienst existierte nicht.

In beiden Fällen sahen die Betroffenen ihr Recht auf effektiven Rechtsschutz als verletzt an. Sie bekamen vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Recht.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal