nd-aktuell.de / 07.04.2011 / Politik / Seite 5

Kein Verfahren gegen Nazi-Bombenbauer

Gericht: Verdacht »zu vage« / Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Peter Sonntag
Bei einem Neonazi aus Weil am Rhein fand die Polizei Chemikalien, Material und Fachbücher zum Bombenbau. Für ein Gerichtsverfahren reicht es nicht.
Was ist das? Rohrfrei oder Rohrbombe? Foto:linksunten.indymedia.org
Was ist das? Rohrfrei oder Rohrbombe? Foto:linksunten.indymedia.org

Der Beschluss des Freiburger Landgerichts sorgt für Unverständnis: Gegen einen Neonazi aus dem südbadischen Weil am Rhein, bei dem insgesamt 22 Kilogramm Chemikalien, Zündschnüre, elektronische Bauteile zum Bombenbau sowie Fachbücher gefunden wurden, wird kein Hauptverfahren eröffnet. Begründung des Gerichts: Der Verdacht ist zu vage, dass der Nazi mit dem Material tatsächlich eine Bombe bauen will.

Die Polizei stattete im August 2009 nach Hinweisen der Autonomen Antifa Freiburg dem NPD- und JN-Funkionär Thomas Baumann einen Hausbesuch ab. Neben den bombigen Bastelutensilien fand sie ein kaputtes Sturmgewehr AK 47, ein intaktes Schweizer Sturmgewehr nebst Munition und Messer, die unter das Waffengesetz fallen.

. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage nach Paragraf 310 Strafgesetzbuch. Darin heißt es: »Wer zur ... Herbeiführung einer Sprengstoffexlosion ... die zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft ... wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft«. Der Beschuldigte habe die Materialien gehortet, um sie für eine gewalttätige Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner zu benutzen, heißt es sinngemäß in der Anklageschrift. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss das Vorhaben jedoch konkretisiert werden, also entweder eine fertige Bombe vorliegen oder ein konkretes Ziel benannt sein.

Da dies bei Hoffmann nicht der Fall gewesen sei, lehnte das Freiburger Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der Beschuldigte habe »zwar gewisse Komponenten besessen, die aber nicht als Bombe gelten«, sagte Gerichtssprecher Klaus-Dieter Stark gegenüber ND. Zudem hätten konkrete Tatziele gefehlt. Der Besitz des Sturmgewehres verstößt indes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, womit ihm von einem bis zu 15 Jahre Haft drohen. Deshalb werde gegen Hoffmann nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg verhandelt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders und hat Beschwerde eingelegt, wie der Freiburger Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer bestätigte. Das Gericht lege das Gesetz enger aus als die Staatsanwaltschaft, sagte er. Die »Verurteilungswahrscheinlichkeit« sei zu gering. Nun entscheidet das Oberlandesgericht in Karlsruhe ob doch noch ein Hauptverfahren wegen des Sprengstoffs eröffnet wird. Auch dass in einem von der Antifa veröffentlichten E-Mail-Wechsel das linke Freiburger Zentrum KTS als Ziel in Frage kommen könnte, stimmte die Richter nicht um.

Fazit: Wenn Sie jemand mit einer Bombe beglücken wollen, lagern Sie die dafür benötigten Stoffe am besten in getrennten Schubladen. Das könnte Sie vor Strafverfolgung schützen.