nd-aktuell.de / 08.04.2011 / Politik / Seite 13

Gnadenfrist für Parteienwerbung

Fast drei Wochen nach der Wahl hängen in Sachsen-Anhalt noch viele Plakate – ab Montag wird das teuer

Magdeburg (dpa/ND). An vielen Straßen in Sachsen-Anhalt sind zweieinhalb Wochen nach der Landtagswahl die Wahlplakate noch nicht verschwunden. Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt den Parteien nun noch eine Gnadenfrist bis zum Wochenende – und droht mit Bußgeldern.

Der Stadtordnungsdienst in Magdeburg zählte Anfang der Woche noch 750 Wahlplakate, die laut Satzung der Stadt schon bis Sonntag hätten entfernt werden müssen, sagte Stadtsprecherin Cornelia Poenicke bereits am Mittwoch. Man habe die Parteien darauf hingewiesen und eine weitere Frist bis Freitag gegeben. Kommenden Montag werde sonst der Ordnungsdienst die Plakate auf eigene Faust entfernen. »Dann sammeln wir alles ein, was noch nicht weggeräumt ist und stellen es den Parteien in Rechnung«, sagte Poenicke. Auch Bußgelder je nach Anzahl der hängengebliebenen Plakate würden dann fällig. »Wir werden das nicht bis Ostern dulden.«

In Sachsen-Anhalt sind die Kommunen für die Genehmigung der Wahlwerbung zuständig. Innen- und Verkehrsministerium hatten den Gemeinden empfohlen, die Genehmigung auf zwei Wochen nach der Wahl zu beschränken. Laut Landeswahlleiter Klaus Klang hat ein großer Teil der Gemeinden diese Fristregelung übernommen. Die in Magdeburg nach der Wahl noch nicht wieder entfernten Plakate stammen nach Angaben von Poenicke zu einem größeren Teil von der NPD und von der MLPD.