nd-aktuell.de / 27.04.2011 / Ratgeber / Seite 8

Geschwänzt

Das Urteil ist ungewöhnlich, der Grund selbst leider nicht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte als letzte Instanz eine Mutter zur gesetzlichen Höchststrafe von sechs Monaten Haft, weil sie ihren Sohn ungehindert schwänzen ließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Mildere Strafen vom Amtsgericht Lampertheim und Landgericht Darmstadt – eine Geldstrafe und im September 2008 eine Freiheitsstrafe auf Bewährung – hatten nichts bewirkt.

Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihr minderjähriges Kind zwischen November 2008 und Februar 2009 an insgesamt 37 Tagen zu Hause gelassen. Ihr Sohn besaß laut Gericht den Wissensstand eines Sonderschülers der vierten Klasse, obwohl er die neunte Klasse hätte besuchen müssen.

Das OLG wies darauf hin, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung diene. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen.