Kein Anspruch
Telearbeitsplatz
Bundesbeamte haben nicht generell Anspruch auf einen Telearbeitsplatz. Ob jemand von zu Hause arbeiten könne, hinge vom Ermessen der Behörde ab, urteilte das Verwaltungsgericht Trier am 1. März 2011 (Az. 1 K 1202/10.TR...
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