Befristete Einstellung

BAG-Beschluss

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Mitarbeiter kann auch dann wieder befristet eingestellt werden, wenn seine letzte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber mehr als drei Jahre zurückliegt, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 7. April 2011 (Az. 7 AZR 716/09) und wies damit die Klage einer Lehrerin aus Sachsen zurück.

Laut Gesetz können Beschäftigungsverhältnisse ohne einen sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristet werden. Das gilt aber nicht, wenn es zuvor bereits ein Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber gab. Dieses Verbot schränkten die obersten Arbeitsrichter mit ihrer Entscheidung nunmehr ein. Der Beschluss wird als »erhebliche Erleichterung für Arbeitgeber« gewertet.

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