nd-aktuell.de / 11.05.2011 / Ratgeber / Seite 2

Auto-Umbau

Behinderung

Die Beihilfe muss Beamten nicht den behindertengerechten Umbau ihres Autos bezahlen. Das Umrüsten gehört nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im konkreten Fall wollte die Klägerin zum Transport ihres an Multipler Sklerose erkrankten Ehemannes in ihrem Auto eine Rampe und einen schwenkbaren Sitz einbauen lassen. Die Kosten von 15 900 Euro sollte die für Beamte zuständige Beihilfestelle finanzieren. Die Auto-Umrüstung sei lebensnotwendig, da sie nur so ihren Mann zum Arzt bringen könne (Az. 2 S 2806/10).