nd-aktuell.de / 13.05.2011 / Brandenburg / Seite 12

CDU: Verurteilte DDR-Juristin zu lasch behandelt

Potsdam (dpa). Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung arbeitete eine einstige DDR-Staatsanwältin nach einem Bericht des RBB-Magazins »Klartext« jahrelang als Rechtsanwältin in Cottbus. Die Frau sei nach der Wende wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Die ihr zur Last gelegten Taten habe sie zu DDR-Zeiten begangen. Der Sprecher des Justizministeriums, Frank Schauka, bestätigte den Fall, allerdings ohne Einzelheiten zu nennen. »Klartext« zitiert den Vater eines ehemaligen politischen Häftlings aus Guben mit den Worten: »Es kann doch nicht wahr sein, dass die Staatsanwältin und der Richter, die meinen Sohn wegen 17 ordnungsmäßig gestellter Ausreiseanträge und wegen seines Willens nach Freiheit und Demokratie für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis steckten, nach der Wende in unserer Demokratie wieder Organe der Rechtspflege sein dürfen.«

Eine Antwort auf einen Brief des Vaters an Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) werde ihm in den nächsten Tagen zugestellt, sagte Schauka. Darin werde dem Mann mitgeteilt, dass der Richter bereits 1991 aus dem Justizdienst ausgeschieden sei.

Die einstige Staatsanwältin habe nach Auffassung des Landgerichts Cottbus nach DDR-Recht zwar eine Straftat begangen, erläuterte Schauka. Das Landgericht sei aber bei der Strafhöhe verpflichtet gewesen, das Gesetz anzuwenden, das zu einer milderen Verurteilung führte. Das sei in diesem Fall das bundesdeutsche gewesen, weil es die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe geboten habe. Auch wenn es sich formal um ein Verbrechen gehandelt habe, sei es inhaltlich – nach DDR-Recht – lediglich ein Vergehen, sagte Schauka. Daher lagen keine Gründe vor, die Anwaltszulassung der Frau abzuerkennen. Mittlerweile ist die Frau nicht mehr berufstätig.

Der Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum (CDU) kritisierte den Umgang mit der Anwältin als »viel zu lasch«. Es sei »nicht tragbar«, dass belastete ehemalige Mitarbeiter der DDR-Justiz nach der Wende weiter als »Organe der Rechtspflege« tätig waren oder es noch sind.