Haus, Grund
Urteile
• Hauseigentümer können nicht auf dem Weg vorbeugenden Rechtsschutzes durchsetzen, dass es dem Unternehmen »Google Street View« verboten wird, ihr Anwesen von der offenen Straße aus aufzunehmen. Die bloße Abbildung von Häuserzeilen ist »rechtlich nicht relevant«, sofern die Fotos außerhalb von Umfriedungen gefertigt werden und private Bereiche (Vorgarten, Wohnung) nicht zu erkennen sind. Zudem anonymisiert Google die Gesichter von Personen und räumt Hauseigentümern ein, Gebäude vor der Publikation ebenfalls unkenntlich zu machen.
Kammergericht Berlin, 25. Oktober 2010, Az. 37 O 363/10
• Beauftragt ein Hauseigentümer eine Sicherheitsfirm...
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