Rollator im Treppenhaus
Leserfrage
Ich benötige als 80 Prozent Schwerbeschädigte einen Rollator, wenn ich die Wohnung verlasse. Diesen stellte ich bisher immer im Hausflur ab. Jetzt wurde mir das vom Vermieter verboten. Ich bin körperlich nicht imstande, das Gerät über sechs Stufen in die Wohnung zu schaffen. Es gibt auch keinen Fahrstuhl. Zum Fahrradkeller sind es sogar zehn Stufen. Was sagt das Mietrecht dazu?
Erika K., Berlin
Der Hausflur oder das Trep...
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