nd-aktuell.de / 07.06.2011 / Brandenburg / Seite 13

Steinwurf auf Bewährung

Verurteilungen nach Räumung der Liebigstraße 14

(dpa). Nach den Ausschreitungen bei der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 ist ein 37-jähriger Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann wegen Landfriedensbruchs schuldig und verhängte eine Strafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 37-Jährige hatte gestanden, dass er Anfang Februar einen Stein auf ein Polizeiauto geworfen hatte. Er muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Nach seinen Angaben hatte er sich von dem aufgeheizten Klima mitreißen lassen. Bei der Räumung des Hauses in der Liebigstraße im Stadtteil Friedrichshain waren Flaschen und Steine geflogen. Die Polizei hatte insgesamt 80 Demonstranten festgenommen. Es waren rund 2500 Einsatzkräfte am Ort.

Im Mai wurde ein 21-jähriger Mann aus Magdeburg zu zehn Monaten Haft mit Bewährung wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Gericht stützte sich auf Aussagen von Polizeibeamten, wonach der Magdeburger eine Glasflasche in Richtung der Polizeikräfte geschleudert habe.

Im März ist in einem ersten Prozess um die Krawalle ein 36-jähriger Brite vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Das Gericht hatte ihm einen Steinwurf nicht nachweisen können. Der Brite erhielt aber eine Strafe von 600 Euro, weil er sich bei seiner Festnahme gewehrt hatte.