Bei eBay unter falscher Flagge

Kaufrecht

Der Bundesgerichtshof hat am 11. Mai 2011 entschieden: Macht eine unbefugte Person Geschäfte über das eBay-Konto eines anderen, mit denen dieser nicht einverstanden ist, so haftet der Kontoinhaber nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ändern daran nichts (Az. VIII ZR 289/09).

Die Geschäftsbedingungen des Internet-Auktionshauses eBay enthalten eine Regelung, nach der die Mitglieder grundsätzlich für alle Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos stattfinden. Dies widerspricht jedoch den deutschen Rechtsvorschriften über die Stellvertretung: Danach haftet jemand, unter dessen Namen ein anderer ein Geschäft abschließt, nur dann, wenn das Geschäft auch dem Willen des Namensinhabers entsprochen hat oder wenn eine entsprechende Vollmacht bestand.

Der verhandelte Fall: Über die Internetplattform eBay war eine komplette Gastronomie-Einrichtung angebote...


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