nd-aktuell.de / 15.06.2011 / Ratgeber / Seite 7

Was passiert damit nach Scheidung?

Darlehen

Ein Ehepaar nahm bei seiner Hausbank ein Darlehen über 52 000 DM auf, um damit Anteile an einer Firma zu kaufen. Nach ein paar Jahren ging die Ehe in die Brüche. Über das Vermögen des Ehemannes wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Als bei der Bank keine Tilgungsraten mehr eingingen, kündigte sie das Darlehen und forderte von der geschiedenen Frau, die restlichen Schulden von 23 000 Euro zurückzuzahlen.

Die stellte sich nun auf den Standpunkt, sie habe den Kreditvertrag nur »pro forma« unterschrieben, aus Liebe. Finanziell wäre sie mit dem Vertrag sowieso überfordert gewesen, hätte nicht mal die Zinsen aus eigenen Mitteln zahlen können. Eigentlich sei nur ihr Ex-Mann Darlehensnehmer gewesen. Diesem Argument widersprach das Kreditinstitut und verwies auf den Grundbesitz der Kundin.

Das Landgericht Coburg gab im Urteil vom 30. Juni 2010 (Az. 13 O 217/10) der Bank Recht und verurteilte die Frau dazu, das Darlehen zurückzuzahlen Die Bankkundin habe so getan, als wäre sie selbst an dem Kredit gar nicht interessiert gewesen. Dabei habe sie selbst von dem Darlehen profitiert – zumindest sei das beabsichtigt gewesen – und die Firmenanteile mit erworben, für die der Kredit aufgenommen wurde. Deshalb sei sie als Darlehensnehmerin anzusehen und nicht als überforderte Bürgin, die nur für jemand anders haftete.