Geld aus der Kasse genommen – nach Entlassung zu 80 Arbeitsstunden verurteilt

Urteile

Aus Angst, öffentlich bloßgestellt zu werden, hat sich eine Aushilfskraft etliche Male an der Kasse eines Getränkemarktes im Kyffhäuserkreis bedient. Dafür sei sie nun zu 80 Arbeitsstunden verurteilt worden, teilte am 23. Mai 2011 das Amtsgericht Sondershausen mit.

Ihren Angaben zufolge hatte sie 2009 zweimal einem 17-jährigen Kollegen Fotos von sich in aufreizender Unterwäsche geschickt. Mit den Bildern will die 18-Jährige in der Folgezeit von ihm erpresst worden sein. Daher habe sie zweimal pro Woche in die Kasse gegriffen und jeweils zwischen 15 und 50 Euro gestohlen.

Eine Revision ergab einen Schaden von 975 Euro und 50 Betrugshandlungen, die vor dem Jugendrichter verhandelt werden mussten. Die Frau war sofort entlassen worden.

Im Prozess gestand sie die Vorwürfe. Das Gericht hielt ihr zugute, dass sie eine Rückzahlung mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber vereinbart und schon 450 Euro zurückgezahlt hat. Der 17-Jährige wurde in einem anderen Verfahren ebenfalls zu 80 Arbeitsstunden verurteilt. Er hatte angegeben, sie habe sich ihm unsittlich genähert und anschließend unter Druck gesetzt. Beide Urteile sind rechtskräftig.

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Die W...


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