Kaputte Ware ist zu ersetzen

EuGH stärkt Ansprüche auf Gewährleistung

Händler müssen nach einem höchst richterlichen EU-Urteil defekte Ware aus- und neue einbauen. Der Bundesgerichtshof hatte dies noch abgelehnt.

Luxemburg (AFP/ND). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher erheblich gestärkt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil müssen Händler kaputte Ware nicht nur ersetzen, sondern gegebenenfalls auch aus- und neue Ware wieder einbauen, wenn der Mangel sich nicht reparieren lässt und vor dem Einbau nicht erkennbar war. Nur wenn dies absolut unverhältnismäßig wäre, kann der Händler ersatzweise eine Entschädigung anbieten. (Az: C-65/09)

Konkret ging es um Fliesen und eine Spülmaschine. Im ersten Fall hatte d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.