»Ihr könnt mich mal«
Wer eine Ermahnung von einem Polizisten mit dem Satz »Ihr könnt mich mal am Arsch lecken« kontert, kann nirgendwo auf Nachsicht hoffen, auch in der Pfalz nicht. Das hatte das Landgericht Kaiserslautern klargestellt und eine Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben.
Das Landgericht verurteilte am 30. Mai 2011 einen 43-jährigen Mann, der sic...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.