nd-aktuell.de / 25.06.2011 / Brandenburg / Seite 16

Differenzierung auf der Anklagebank

Enquetekommission beschäftigte sich mit der Personalentwicklung der ersten Nachwendejahre

Wilfried Neiße

Mit der Personalentwicklung des Landes nach der Wende beschäftigte sich am Freitag die Enquetekommission zur Aufarbeitung der Geschichte. Von den rund 4500 Beamten Brandenburgs in den höheren Positionen stammen 3800 aus den alten Bundesländern, hieß es Ende der 1990er Jahre. 700 hatten demnach eine DDR-Vergangenheit. »Die Brandenburger«, beschied ein Mitarbeiter der Staatskanzlei damals, »das sind hier die Schreiber.« Dass dieses Verhältnis nach mancher Ansicht offenbar noch zu günstig für die DDR-Bürger war und noch zu viele von ihnen im Staatsdienst ein Auskommen gefunden haben, dokumentiert das jetzt in der Kommission diskutierte Gutachten »Personelle Kontinuitäten und Elitenwandel in Landtag, Landesregierung und -verwaltung«.

Vorgelegt wurde das Gutachten von Gisela Rüdiger, einst Leiterin der Potsdamer Stasi-Unterlagenbehörde, und von Hanns-Christian Catenhusen. Für die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg steht prinzipiell jeder unter Verdacht oder mindestens im Zwielicht, der in der DDR studierte. Denn das konnte doch nur mit Anpassung oder mit Unterstützung der »SED-Diktatur« erkauft worden sein.

Catenhusen forderte eine erneute flächendeckende Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst, weil einstmals die Ministerien völlig unterschiedliche Kriterien bei der Beurteilung ihrer Mitarbeiter angelegt hätten. So habe man sich in Mecklenburg-Vorpommern von deutlich mehr stasi-belasteten Mitarbeitern getrennt als in Brandenburg. Der Unterschied beträgt übrigens lediglich 15 Prozent. Offen bleibt die Frage, ob nicht vielleicht Mecklenburg-Vorpommern zu viele Menschen ganz unnötig entlassen haben könnte.

Ziel müsse die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen sein, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht einstehen, meinte Catenhusen. Genau den Nachweis, dass die angeblich zu Unrecht in den Landesdienst übernommenen Menschen für die Demokratie eine Gefahr darstellen, bleiben die Gutachter schuldig. Von keinem der in den vergangenen Wochen als Verdachtsfall präsentierten Richter oder Polizisten lässt sich das behaupten. »Worin besteht der Schaden?«, drängte Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser. Eine vernünftige Antwort bekam sie nicht.

Klaus Schroeder vom Forschungsverbund SED-Staat gestand, er befürchte, dass die Mehrheit der Brandenburger sich nicht dafür interessiere, ob ein öffentlich Bediensteter einmal Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi gewesen sei. Es gehe ihm aber nicht darum, was Mehrheiten für richtig oder falsch halten.

Abgerechnet wird in dem Gutachten mit den kirchlichen Vertrauensmännern Bransch und Ducke, die 1991 den als »Grenzfall« eingestuften Landtagsabgeordneten nicht die Niederlegung des Mandates empfohlen hatten. Es wird Bransch und Ducke im Nachhinein das Recht bestritten, differenziert den Einzelfall zu prüfen. Die beiden Kirchenmänner hatten seinerzeit bekundet, eine Erkenntnis gewonnen zu haben. Sich auf rein formale Kriterien zu stützen, hätte »neue Härte und neue Ungerechtigkeiten« zur Folge. Das wird von den Gutachtern als Eigenmächtigkeit gewertet, die nicht durch das Parlament gedeckt gewesen sei.

Im Gutachten wird auch der Fall des langjährigen PDS-Abgeordneten Heinz Vietze aufgerollt und nachgefragt, warum er trotz damals bekannter Zusammenarbeit in jungen Jahren nicht als Grenzfall, sondern als »vollkommen unbelastet« eingestuft wurde. Warum aber sollten die Vertrauensleute jemanden als Mitarbeiter einstufen, der doch als SED-Kreis- und -Bezirkssekretär gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit Weisungsgeber war? In diesem Sinne hatte sich Vietze dutzende Male offenbart.

Am Ende empfehlen die Gutachter sogar selbst, »bei minder schweren Fällen einer Zusammenarbeit von der Empfehlung des Mandatsverzichts abzusehen«. Das könnte gelten bei IM-Werbung unter großem Druck oder bei erwiesener »innerer Ablehnung«. Auch wenn eine kurze IM-Verpflichtung Jahrzehnte zurückliegt, wäre »die Empfehlung eines Mandatsverzichtes nicht zwingend erforderlich«. Wirklich Neues offenbarte das Gutachten nicht.