nd-aktuell.de / 27.06.2011 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 10

Klima vor Gericht

Steffen Schmidt

In der Regierungszeit des US-Präsidenten George W. Bush waren Bundesbehörden wie die Umweltagentur EPA gehalten, sich nicht allzu sehr für Umwelt- und Klimaschutz ins Zeug zu legen. Einzelne Bundesstaaten suchten deshalb 2004 einen eigenen Weg zu besserem Klimaschutz. Sie versuchten, große CO2-Verursacher auf dem Gerichtsweg zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu zwingen. Eine dieser Klagen ist vergangene Woche vom Obersten Gericht der USA endgültig abgewiesen worden. Kern der juristischen Auseinandersetzung über mehrere Instanzen war die Frage, ob es sich um eine rein »politische« Frage handele, die ein Gericht gar nicht entscheiden dürfe. Dies hat nun das Oberste Gericht bejaht.

Auf den ersten Blick stärkt das Gericht in seiner Begründung die Umweltbehörde. Der Kongress, so die Urteilsbegründung, habe das Recht, Abgasemissionen zu regeln, im »Clean Air Act« an die EPA delegiert. Nur diese könne also darüber befinden. Mehrere Haken hat die Entscheidung allerdings doch. Mit der Einstufung derartiger Fälle als »politisch« schiebt das Urteil – so jedenfalls ein Kommentator des britischen Wissenschaftsjournals »Nature« – allen Klagen wegen Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsproblemen einen Riegel vor. Außerdem lässt das Gericht mit seiner Begründung auch dann keine Klagen mehr zu, wenn das EPA aus irgendeinem Grund keinerlei Grenzwerte für Treibhausgase festlegt. Immerhin erlaubt das Urteil, auf der Basis von eventuellen Gesetzen der Bundesstaaten auf dieser Ebene weiter den Klageweg zu beschreiten, solange es keine Bundesregelung für die Begrenzung der Treibhausgase gibt.

Der US-Jurist Douglas Kysar kritisiert in »Nature« allerdings noch einen weiteren Mangel des Urteils: In seiner Begründung finde sich als ernsthafte wissenschaftliche Autorität eine der Leitfiguren der »Klimaskeptiker« zitiert. Man muss also hoffen, dass die US-Umweltbehörde endlich das tut, wozu die Obama-Administration bislang nicht fähig war: Obergrenzen für die CO2-Emissionen festzusetzen.