Kabelkosten zusätzlich?
Satellitenanlage
Ich betreibe seit Jahren eine eigene Satellitenanlage. Die im Haus installierte Kabelanlage nutze ich nicht. Jetzt sollen die Kabelkosten nach einem Betreiberwechsel auf uns umgelegt werden. Kann ich mich dagegen wehren?
Peter J., Dresden
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist. Da seit Jahren keine Kosten für die Kabelanlage verlangt worden sind, ist zu vermuten, dass diese Position nicht im Mietvertrag steht, oder dass die Umlage vergessen wurde. Wenn das der Fall ist, dürfen grundsätzlich nur die im Mietvertrag genannten Betriebskostenpositionen auf die Mieten umgelegt werden. Was nicht im Vertrag aufgeführt ist, muss der Mieter nicht bezahlen.
Wurden beim Abschluss des Mietvertrages nicht alle umlagefähigen Kosten vereinbart, kann der Vermieter dies nicht einseitig von sich aus ändern. Ist aber die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses im Mietvertrag genannt worden und der Vermieter hat die Kosten bisher nicht umgelegt, kann er dies bei künftigen Abrechnungen nachholen.
Literatur: »Das Mieterlexikon« des Deutschen Mieterbundes, Ausgabe 2011/12, Seiten 48/49. Es ist bei Mietervereinen für 13 Euro erhältlich.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.