Alten-WG ist kein Altenheim

Urteil

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Eine Alten-Wohngemeinschaft muss sich deutlich von einem Altenheim unterschieden, sonst müssen auch bei einer Wohngemeinschaft – auch WG genannt – Heimmaßstäbe angesetzt werden. So eine aktuelle Entscheidung der Gerichte.

Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil getroffen. Eine Gerichtssprecherin betonte dabei, es werde natürlich weiter Senioren-WGs geben, »aber sie müssen in der Lage sein, ihre Versorgung selbst zu organisieren«.

Im vorliegenden Fall konnten Senioren in einem Haus im Werra-Meißner-Kreis Räume mieten. Der Vermieter wies die Bewohner auf einen bestimmten Pflegedienst hin. Sämtliche Senioren schlossen mit diesem einen Pflegevertrag.

Das Land Hessen ließ das Haus jedoch im vergangenen Februar schließen, weil es den Anforderungen des Heimgesetzes nicht entsprach. Sowohl der Hauseigentümer als auch der Pflegedienst zogen mit Eilanträgen gegen die Schließung vor Gericht. Ihre Begründung: Das Haus sei nicht als Heim anzusehen, weil zwischen Eigentümer und Pflegedienst kein Vertrag bestehe.

Dieser Argumentation mochten die Verwaltungsrichter in Kassel nicht folgen. Das Konzept sei darauf angelegt, älteren, pflegebedürftigen Menschen eine Vollversorgung zu bieten, die letztlich Heimcharakter aufweise.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Hauseigentümer und der Pflegedienst haben Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Urteile des Verwaltungsgerichts in Kassel, Az. 5 L 335/11.KS und Az. 3 L 372/11.KS

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