nd-aktuell.de / 29.06.2011 / Ratgeber / Seite 1

Blick in die Verkehrsregeln schont Kasse

Urlaubsreise ins Ausland mit dem Auto gut vorbereiten

52 Prozent der deutschen Urlauber machten sich laut Deutschem Reiseverband im Jahr 2010 mit dem Auto auf Reisen. Vor der Abfahrt sollten sich die Urlauber informieren, denn an und auf ausländischen Straßen gelten oft andere Gepflogenheiten als auf deutschen Straßen. Einige Tipps vor Fahrtantritt:

Wie wird das Auto reisebereit gemacht?
Bevor es auf die Reise geht, sollte der Luftdruck auf den Reifen überprüft werden. Ist ein Wagen schwer beladen, muss der Druck höher sein als bei einem leeren Fahrzeug. Außerdem sollte geprüft werden: Ist noch genügend Öl vorhanden? Muss Kühlwasser nachgefüllt werden? Urlauber sollten ihr Auto auch nicht überladen. Es gerät sonst bei hastigen Brems- oder Lenkbewegungen schnell außer Kontrolle. Außerdem ist der Spritverbrauch höher, je schwerer der Wagen ist.

In welchen Urlaubsländern lässt sich derzeit besonders günstig tanken?
Unter den Nachbarländern lässt sich laut ADAC vor allem in Luxemburg, Polen und Österreich günstiger tanken als in Deutschland. Auch beliebte Urlaubsländer wie Spanien oder Ungarn haben aktuell günstigere Spritpreise als hierzulande.

Welche Vergehen werden im Ausland sehr hart bestraft?
Vergehen, die in Deutschland noch nicht einmal als solche gelten, gehen in anderen Staaten richtig an die Urlaubskasse. Wer in Belgien außerhalb geschlossener Ortschaften ohne eine Warnweste aus seinem Auto aussteigt, riskiert laut ADAC ein Bußgeld von bis zu 1375 Euro. In Österreich werden mindestens 120 Euro kassiert, wenn ein Fahrzeug ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs oder die Vignette falsch am Wagen angebracht ist. In Slowenien werden dafür sogar 300 Euro fällig. Häufig ist der Autofahrer laut ADAC dort auch gleich noch seine Fahrzeugpapiere los. Wer in Dänemark ohne Licht fährt, muss knapp 70 Euro zahlen.

Welche Unterlagen sollten im Wagen mit dabei sein?
Experten empfehlen die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Gerade bei Auslandsreisen erleichtere sie im Falle eines Unfalls die Formalitäten enorm, weil sie als eindeutiger Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung angesehen wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer empfiehlt außerdem, einen Zettel parat zu haben mit wichtigen Telefonnummern des Urlaubslandes (Polizei oder Straßenwacht). Nur die Notrufnummer 112 funktioniere EU-weit einheitlich. Automobilclubs und Versicherer bieten im Internet eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts an.

Was ist beim Unfall im Ausland zu tun?
Zunächst gelten die gleichen Regeln wie zu Hause: Die Unfallstelle muss ordnungsgemäß gesichert werden. Bei Streit, Verletzungen oder hohem Sachschaden sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden. Wichtige Daten des Unfallgegners müssen festgehalten werden: Autokennzeichen, Nationalitätszeichen, Haftpflichtversicherung, Nummer des Versicherungsscheins und Nummer der grünen Versicherungskarte. Wer Ansprüche geltend macht, muss dies direkt bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung im Urlaubsland melden. Kommt das andere Auto aus einem EU-Staat, kann sich der Geschädigte auch an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland wenden. Wer der jeweilige Beauftragte ist, können Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen unter (0180) 250 26. Wer einen Arzt aufsuchen muss, sollte sich von diesem ein Attest nach im jeweiligen Land üblicher medizinischer Praxis ausstellen lassen. Deutsche Atteste werden von ausländische Haftpflichtversicherungen häufig nicht anerkannt. AFP/ND