nd-aktuell.de / 06.07.2011 / Ratgeber / Seite 4

Pkw-Stellplatz nicht nutzbar

Leserfrage

Zur Mietsache meiner Wohnung gehört ein Pkw-Stellplatz. Ich kann ihn aber nicht nutzen, weil anderer den Platz belegt. Er wechselte sogar mein Nummernschild am Stellplatz aus. Was kann ich tun?
Wolfgang K., Hönow

Den Vermieter schriftlich auffordern, die Nutzung des Stellplatzes zu gewährleisten. Den Mangel als Beweis fotografieren (Fremd-Pkw). Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, alle Bestandteile des Mietvertrages dem Mieter zur Verfügung zu stellen und in vertragsgerechtem Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). Ist das nicht der Fall, kann ohne »Genehmigung«, zugleich mit der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter, die Miete in angemessener Höhe gemindert werden (§ 536 BGB). Dabei ist es egal, ob die Stellplatznutzung Teil des Wohnungsmietvertrages oder ein gesonderter Vertrag ist.

Eine angemessene Minderung dürfte hier die Höhe der Teilmiete für den Stellplatz sein. Die Summe müsste aus dem Mietvertrag ersichtlich sein. Werden für den Stellplatz die Betriebskosten extra abgerechnet, so kommt ein entsprechender Teilbetrag davon noch hinzu.

Unser Rat: Wird bei Einzugsermächtigung trotz eindeutigen schriftlichen Hinweises weiter die Gesamtmiete in voller Höhe abgebucht, kann die Einzugsermächtigung wegen Missbrauchs gekündigt werden. Der unzulässigerweise abgebuchte Betrag ist von der Bank zurückbuchen zu lassen (Frist sechs Wochen). Anschließend ist die Miete in korrekter (geminderter) Höhe sofort wieder zu überweisen, bis der Stellplatz wieder nutzbar ist.