Auf Niveau vor der Krise

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Die Juristen des Deutschen Gewerkschaftsbundes mussten im Jahr 2010 elf Prozent weniger Arbeitsrechtsklagen ihrer gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer unterstützen als im Krisenjahr 2009, teilte der DGB-Rechtsschutz jüngst mit.

Bei Klagen gegen betriebsbedingte Kündigungen herrsche inzwischen wieder Vorkrisen-Niveau. So wiesen die letzten drei Quartale von 2010 ähnlich niedrige Fallzahlen beim Kündigungsschutz auf wie die ersten drei Quartale von 2008. Auf dem Höhepunkt der Klagewelle im zweiten Quartal 2009 tauchten in der Statistik etwa doppelt so viele Fälle auf wie vor der Krise.

Wenn es 2010 um Arbeitsrecht ging, drehte sich die Hälfte der Streitigkeiten um Lohn und Gehalt. Bei insgesamt 135 433 neu aufgenommenen Verfahren hielten sich Arbeitsrecht (51,3 Prozent) und Sozialrecht (47,0 Prozent) die Waage. Der Rest entfiel auf verwaltungsrechtliche Verfahren. Gegenüber dem Krisenjahr 2009 sank 2010 die Gesamtzahl aller Verfahren um 7,9 Prozent. joh

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