Geldscheine mit Stempelaufdruck

Zahlungsverkehr

Im Zahlungsverkehr sind Geldscheine mit einem Stempelaufdruck problematisch. Denn damit kann man kein Darlehen zurückzahlen, urteilte das Amtsgerichts München am 9. Juni 2010 (Az. 233 C 7650/10).

Herr A hatte Frau B 650 Euro geliehen. Zum vereinbarten Termin bekam Herr A das Geld in einem Briefumschlag zurück. Erst später bemerkte er, dass die dreizehn 50-Euro-Scheine einen Stempelaufdruck »Zum Schutz für Gesundheit, Umwelt und Tiere kein Fleisch essen« trugen.

Herr A befürchtete, dass wegen des Aufdrucks diese Sch...


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