nd-aktuell.de / 13.07.2011 / Ratgeber / Seite 5

Bauabnahme ohne Druck

Baurat

Die Bauabnahme gehört nach der Vertragsunterzeichnung zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Kein Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollte auf die sogenannte förmliche Bauabnahme verzichten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Mit der Bauabnahme ändert sich vieles für den Bauherren: Die Haftung für den Neubau geht auf ihn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um, und die Schlussrechnung wird fällig. Manche Betriebe versuchen, Bauherren bei der Abnahme unter Druck zu setzen, etwa durch Vertragsklauseln wie diese: »Der Bauherr ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung des Bauwerkes das Bauwerk abzunehmen.«

Diese Klausel ist intransparent und verstößt gegen das Gesetz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Ratsam ist die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen.