Operation mit »Schutzbrief«
Urteil
Schönheitsoperation mit »Schutzbrief«. Das ist schlicht und einfach irreführende Werbung. Versicherungsschutz ist damit nicht verbunden
Ein Unternehmen, das Schönheitsoperationen anbietet, warb im Internet mit einem »Schutzbrief« der »Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie« (DGÄPC). Er gewährleiste »größtmögliche und umfassende Sicherheit des Patienten« bei der Beratung, eine Behandlung mit modernster Ausstattung, hochqualifiziertes Personal, Nachsorge etc. Versicherungsschutz ist im »Schutzbrief« nicht enthalten und wird auf der Website des Unternehme...
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