Operation mit »Schutzbrief«

Urteil

Schönheitsoperation mit »Schutzbrief«. Das ist schlicht und einfach irreführende Werbung. Versicherungsschutz ist damit nicht verbunden

Ein Unternehmen, das Schönheitsoperationen anbietet, warb im Internet mit einem »Schutzbrief« der »Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie« (DGÄPC). Er gewährleiste »größtmögliche und umfassende Sicherheit des Patienten« bei der Beratung, eine Behandlung mit modernster Ausstattung, hochqualifiziertes Personal, Nachsorge etc. Versicherungsschutz ist im »Schutzbrief« nicht enthalten und wird auf der Website des Unternehme...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.